Regionales Phosphor-Recycling in der Region Zweibrücken - Konzeptphase
- Ansprechperson:
Dr.-Ing. Tobias Morck
Dr.-Ing. Julia Hiller
M. Eng. Jan Philip Nickel
- Förderung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Starttermin:
02/2019
- Endtermin:
07/2019
Kurzbeschreibung
Phosphor (P) ist ein essentieller und nicht substituierbarer Baustein in allen Lebewesen und wird vor allem als Dünger für eine ertragreiche Landwirtschaft gebraucht. Daher hat die Bundesregierung die Rückgewinnung von Phosphor im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRessII) als wichtigen Baustein zur Etablierung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verankert und mit der im Oktober 2017 in Kraft getretenen Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Für kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerten ist demnach ab dem Jahr 2032 die Rückgewinnung von Phosphor grundsätzlich vorgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist die Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts zum regionalen P-Recycling in der als Beispielregion ausgewählten Region Zweibrücken geplant. Ausgangspunkt des Recyclingkonzeptes ist die kommunale Kläranlage Zweibrücken mit einer Ausbaugröße von 72.000 Einwohnerwerten (GK 4). Erstes Ziel ist es, die großtechnische Umsetzung eines P-Rückgewinnungsverfahrens auf der Kläranlage zu konzipieren. Ferner steht die konsequente Planung einer regionalen Verwertung der rückgewonnenen P-Rezyklate im Mittelpunkt der Konzeptphase. Dabei werden von Anfang an alle relevanten Akteure, auch die potentiellen Nutzer der P-Rezyklate (Landwirtschaft, Gartenbau etc.), einbezogen.
Die Einhaltung der durch die Novelle der Klärschlammverordnung gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des P-Recyclings steht bei der Konzepterstellung im Vordergrund. Das P-Recycling soll durch eine thermische Hydrolyse des Klärschlamms in Verbindung mit einer MAP-Kristallisation (MAP: Magnesium-Ammonium-Phosphat) realisiert werden. Für den an P abgereicherten Klärschlamm mit einem Phosphorgehalt von weniger als 20 Gramm je Kilogramm Trockenmasse ist eine Zuführung in eine Klärschlammmitverbrennungsanlage bzw. eine anderweitige Verwertung vorgesehen.