Nachweis der Eignung von Biomüll als Brennstoff
- Ansprechperson:
Prof. h.c. Dipl.-Ing. Erhard Hoffmann
Dipl.-Ing. Andreas Blank - Projektgruppe:
Abteilung 1
Nachweis der Eignung von Biomüll als Brennstoff
Die Feststofffraktion von Biomüll ist nach der BiomassenV eine anerkannte Biomasse, die der Kategorie “Bioabfälle im Sinne von § 2 Nr. 1 der Bioabfallverordnung“ zuzuordnen ist und dadurch grundsätzlich als Brennstoff zulässig ist.
Je nach Feuerungsstätte muss dabei die 1., 4. oder 17. Bundes-Immissions¬schutz¬verordnung (BImSchV) erfüllt werden.
Ziel der Untersuchungen ist es, die Eignung von aufbereiteten Biomülls (Pelletierung, Trocknung) als Brennstoff nachzuweisen und dabei aufzuzeigen, dass bei der Verbrennung des aufbereiteten Biomülls die Anforderungen der 17. BImSchV eingehalten werden.
Zur Beurteilung der Eignung des Biomülls als Brennstoffes wird der Biomüll nach den Anforderungen der RAL-GZ 724 (Sekündarbrennstoffe) geprüft. Hierbei sind Grenzwerte hinsichtlich Schwermetalle usw. definiert, die einen Hinweis auf die „Einhaltbarkeit“ der in der 17. BImSchV angegeben Grenzwerte (abgasseitig) liefert