Praktikumsrichtlinien für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen SPO 2017

Auszug aus de Modulhandbuch Bauingenieurwesen (B.Sc.)
(SPO 2017, Stand: 08.03.2018)

1.8  Überfachliche Qualifikationen, Praktikum

Ein Berufspraktikum wird dringend empfohlen, auch wenn es nicht im Studienplan verankert ist. Ein solches bietet wichtige Einblicke in die Berufspraxis und es können dort überfachliche Qualifikationen, unterem anderem im Hinblick auf Kommunikations- oder Teamfähigkeit, erlangt werden. Das Praktikum kann in Betrieben der Bauwirtschaft oder in Ingenieur-/ Planungsbüros abgeleistet werden, die mit Planung, Bau oder Unterhaltung von baulichen Maßnahmen betreut sind. Die Studierenden sollen das innerbetriebliche Prozessmanagement und die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Vertragspartnern kennenlernen und reflektieren. Bei einer Dauer des Praktikums von mindestens 6 Wochen ist eine Anrechnung von LPs im Rahmen des Moduls Überfachliche Qualifikationen möglich. Der Nachweis erfolgt in einem Praktikumsbericht, der eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten sowie eine Darlegung der erlangten überfachlichen Qualifikation umfassen muss. Das Praktikumsamt (s. S. 15) legt auf Grundlage des vorgelegten Nachweises den Umfang der anzurechnenden LPs fest. Maximal ist eine Anerkennung von bis zu 3 LP möglich. Eine Beratung bzgl. der Anerkennung eines Praktikums ist vorab empfehlenswert.

1.9  Zusatzleistungen, Mastervorzug

Ein Berufspraktikum (siehe Kap. 1.8) von minimal 4 Wochen bis maximal 8 Wochen Dauer kann auch als Zusatzleistung mit maximal 10 LP anerkannt werden. Eine Darstellung der überfachlichen Qualifikation ist dabei nicht erforderlich.

 

Richtlinie zur Anerkennung eines freiwilligen Praktikums für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen im Modul überfachliche Qualifikation

Zweck und Art des Praktikums

Ein Praktikum bietet die Möglichkeit wichtige Einblicke in die Berufspraxis des Bauingenieurwesens zu erlangen und im Studium erlangtes Wissen im praktischen Einsatz zu vertiefen. Es bietet die Möglichkeit sowohl das innerbetriebliche Prozessmanagement bei der Planung, beim Bau oder der Unterhaltung von Ingenieurprojekten kennenzulernen als auch die Kommunikation zwischen den verschiedenen Vertragspartner als direkt Beteiligte/r zu erfahren.

Geeignete Praktikumsbetriebe

Das Praktikum kann in Betrieben der Bauwirtschaft oder in Ingenieur-/ Planungsbüros abgeleistet werden, die mit Planung, Bau oder Unterhaltung von baulichen Maßnahmen betreut sind.

Anerkennung der Praktikumstätigkeit

Bei einer Dauer des Praktikums von mindestens 6 Wochen ist eine Anrechnung von LPs im Rahmen des Moduls Überfachliche Qualifikationen möglich. Der Nachweis erfolgt in einem Praktikumsbericht, der eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten sowie eine Darlegung der erlangten überfachlichen Qualifikation umfassen muss. Das Praktikumsamt (s. S. 15) legt auf Grundlage des vorgelegten Nachweises den Umfang der anzurechnenden LPs fest. Maximal ist eine Anerkennung von bis zu 3 LP möglich. Eine Beratung bzgl. der Anerkennung eines Praktikums ist vorab empfehlenswert. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die in einem dem Studium vorangehenden oder es begleitenden erlernten baubezogenen Beruf erbracht wurden, können zu Teilen oder im Ganzen auf die baupraktische Tätigkeit angerechnet werden.

Praktikumsbericht

Zur Anerkennung der Tätigkeit ist ein Arbeitszeugnis sowohl ein schriftlicher Bericht vorzulegen. Im Arbeitszeugnis müssen Name des Studierenden, Geburtsdatum sowie Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt werden.

Der Praktikumsbericht ist in schriftlicher Form vorzulegen. Der erforderliche Umfang beträgt 1 Seite Text/Praktikumswoche (Schriftgröße 11 pts, Zeilenabstand 1,1).

Der Praktikumsbericht ist wie folgt zu gliedern:

Fachlicher Teil (50% des Gesamtumfanges)

Beschreibung der ausgeübten fachlichen Tätigkeiten
Beschreibung der Entscheidungs- und Prozessabläufe im Praktikumsbetrieb (Hierarchische Struktur, inner- und außerbetriebliche Kommunikation)

2. Überfachlicher Teil (50% des Gesamtumfanges)

Erläuterung der Wahl des Praktikumsplatzes und Beschreibung der Erwartungen
Erfahrungen und Erkenntnisse während des Praktikums
Reflektion der gewonnenen Eindrücke in Bezug auf die Entwicklung eines persönlichen Berufsprofiles

Hinweise

  • Das Praktikum darf in maximal 3 Teile aufgeteilt werden. Teilpraktika müssen einen zeitlichen Umfang von mindestens zwei Wochen umfassen. Die Tätigkeit muss in Vollzeit mit mindestens 35 h/Woche erbracht werden
  • Es sind im Fachpraktikum maximal 3 Fehltage zulässig. Offizielle Feiertage werden nicht als Fehltage betrachtet. Alles andere wie Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit zählen als Fehltage.
     

 

Richtlinie zur Anerkennung eines freiwilligen Praktikums für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen als Zusatzleistung

Zweck und Art des Praktikums

Ein Praktikum bietet die Möglichkeit wichtige Einblicke in die Berufspraxis des Bauingenieurwesens zu erlangen und im Studium erlangtes Wissen im praktischen Einsatz zu vertiefen. Es bietet die Möglichkeit sowohl das innerbetriebliche Prozessmanagement bei der Planung, beim Bau oder der Unterhaltung von Ingenieurprojekten kennenzulernen als auch die Kommunikation zwischen den verschiedenen Vertragspartner als direkt Beteiligte/r zu erfahren.

Geeignete Praktikumsbetriebe

Das Praktikum kann in Betrieben der Bauwirtschaft oder in Ingenieur-/ Planungsbüros abgeleistet werden, die mit Planung, Bau oder Unterhaltung von baulichen Maßnahmen betreut sind.

Anerkennung der Praktikumstätigkeit

Bei einer Dauer des Praktikums von mindestens 4 bis maximal 8 Wochen ist eine Anrechnung von LPs als Zusatzleistung möglich. Der Nachweis erfolgt in einem Praktikumsbericht, der eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten umfassen muss. Das Praktikumsamt (s. S. 15) legt auf Grundlage des vorgelegten Nachweises den Umfang der anzurechnenden LPs fest. Maximal ist eine Anerkennung von bis zu 10 LP möglich. Eine Beratung bzgl. der Anerkennung eines Praktikums ist vorab empfehlenswert. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die in einem dem Studium vorangehenden oder es begleitenden erlernten baubezogenen Beruf erbracht wurden, können zu Teilen oder im Ganzen auf die baupraktische Tätigkeit angerechnet werden.

Praktikumsbericht

Zur Anerkennung der Tätigkeit ist ein Arbeitszeugnis sowohl ein schriftlicher Bericht vorzulegen. Im Arbeitszeugnis müssen Name des Studierenden, Geburtsdatum sowie Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt werden.

Der Praktikumsbericht ist in schriftlicher Form vorzulegen. Der erforderliche Umfang beträgt 1 Seite Text/Praktikumswoche (Schriftgröße 11 pts, Zeilenabstand 1,1).

Der Bericht muss kurze Beschreibungen der ausgeübten Tätigkeiten und ergänzende Skizzen zu den wesentlichen Arbeitsvorgängen und Arbeitsverfahren in übersichtlicher Form beinhalten. In den Praktikumsbericht soll auch das im Studium erlangte Wissen einfließen.

Hinweise

  • Das Praktikum darf aufgeteilt werden. Teilpraktika müssen einen zeitlichen Umfang von mindestens zwei Wochen umfassen. Die Tätigkeit muss in Vollzeit mit mindestens 35 h/Woche erbracht werden
  • Es sind im Fachpraktikum maximal 3 Fehltage zulässig. Offizielle Feiertage werden nicht als Fehltage betrachtet. Alles andere wie Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit zählen als Fehltage.