Prüfungsblock „Regenerative Energien“
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Die Mastertudienleistung1 im wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Block "Regenerative Energien" muss mindestens 6 SWS betragen, frei wählbar aus den folgenden Vorlesungen2.
Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr. Für nähere Informationen bzgl. der aufgeführten Vorlesungen wenden Sie sich bitte an die anbietenden Institute oder die Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen.
Modul-Nr.
LVNr.
SWS3
ECTS3
Veranstaltung
Dozent
T-ETIT-100774
2313745
4
6
Solar Energy
Richards / Paetzold
T-ETIT-101939
2313737
4
6
Photovoltaik
Powalla / Lemmer
T-MACH-105234
2157382
2
4
Windkraft
Lewald
T-ETIT-104569
2306347
2
3
Leistungselektronik für die Photovoltaik und
WindenergieHiller / Burger
T-CIWVT-108828
22320
3
6
Energieträger aus Biomasse
Bajohr
T-BGU-100139
6222801
4
6
Energiewasserbau / Hydro Power Engineering
Oberle
T-ETIT-100830
2307371
4
6
Elektrische Energienetze
Leibfried
T-ETIT-101941
2307372
3
5
Energieübertragung und Netzregelung
Leibfried
T-ETIT-100717
2306330
2
3
Stromrichtersteuerungstechnik
Liske
T-ETIT-109360
2306323
3
6
Power Electronics
Hiller
T-MACH-105408
2129901
3
6
Energiesysteme 1 – Regenerative Energien
Dagan
T-MACH-105416
2170495
2
4
Wasserstofftechnologie
Jordan
T-MACH-105402
2170460
2
4
Kernkraftwerkstechnik
Badea
T-MACH-105220 2130927 3 4 Grundlagen der Energietechnik Badea !!!Die Regularien zur Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. zum Ablegen einer Prüfung sind mit den jeweiligen Instituten direkt zu klären!!!
Zulassung zum Teilblock:
- Laden Sie das entsprechende Dokument herunter.
- Drucken Sie es aus.
- Gehen Sie mit dem ausgedruckten Dokument zum Prüfungssekretariat Ihrer Fakultät und lassen Sie sich den Block dort genehmigen.
Dokument zum Download:
13.03.2023: Prüfungsblock Regenerative Energien
Hinweis: Mit diesem Dokument bestätigen wir lediglich, dass die aufgeführten Vorlesungen in das Fachgebiet regenerative Energien passen. Es handelt sich nicht um die Genehmigung des Prüfungsblockes. Diese kann ausschließlich das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftsingenieurswesen erteilen.
Erbringung von Studienleistungen im Ausland:
Für den Fall, dass Sie eine der oben aufgeführten Vorlesungen / Prüfungen durch eine entsprechende im Ausland ersetzten möchten, setzten Sie sich bitte mit dem jeweiligen Dozenten in Verbindung. Dieser kann die im Ausland abgelegte Prüfungsleistung ggf. anerkennen.
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1 Studierende im Bachelorstudiengang können diesen Block nicht belegen.
2 Bitte stellen Sie (ggf. durch Gespräche mit den Dozenten) sicher, dass die aufgeführten Vorlesungen angeboten werden und Sie das benötigte Vorwissen zum Verständnis der Vorlesungsinhalte besitzen.
3 Die hier aufgeführten SWS/ECTS entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments. Für den Fall das sich der Vorlesungsumfang ändert, müssen die aufgeführten SWS/ECTS durch die zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen ersetzt werden.