Prüfungsblock „Regenerative Energien“

Die Mastertudienleistung1 im wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Block "Regenerative Energien" muss mindestens 6 SWS betragen, frei wählbar aus den folgenden Vorlesungen2.

Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr. Für nähere Informationen bzgl. der aufgeführten Vorlesungen wenden Sie sich bitte an die anbietenden Institute oder die Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen.

 

Modul-Nr.

LVNr.

SWS3

ECTS3

Veranstaltung

Dozent

T-ETIT-100774

2313745

4

6

Solar Energy

Richards / Paetzold

T-ETIT-101939

2313737

4

6

Photovoltaik

Powalla / Lemmer

T-MACH-105234

2157382

2

4

Windkraft

Lewald

T-ETIT-104569

2306347

2

3

Leistungselektronik für die Photovoltaik und
Windenergie

Hiller / Burger

T-CIWVT-108828

22320

3

6

Energieträger aus Biomasse

Bajohr

T-BGU-100139

6222801

4

6

Energiewasserbau / Hydro Power Engineering

Oberle

T-ETIT-100830

2307371

4

6

Elektrische Energienetze

Leibfried

T-ETIT-101941

2307372

3

5

Energieübertragung und Netzregelung

Leibfried

T-ETIT-100717

2306330

2

3

Stromrichtersteuerungstechnik

Liske

T-ETIT-109360

2306323

3

6

Power Electronics

Hiller

T-MACH-105408

2129901

3

6

Energiesysteme 1 – Regenerative Energien

Dagan

T-MACH-105416

2170495

2

4

Wasserstofftechnologie

Jordan

T-MACH-105402

2170460

2

4

Kernkraftwerkstechnik

Badea

T-MACH-105220 2130927 3 4 Grundlagen der Energietechnik Badea

 

!!!Die Regularien zur Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. zum Ablegen einer Prüfung sind mit den jeweiligen Instituten direkt zu klären!!!

 

Zulassung zum Teilblock:

  1. Laden Sie das entsprechende Dokument herunter.
  2. Drucken Sie es aus.
  3. Gehen Sie mit dem ausgedruckten Dokument zum Prüfungssekretariat Ihrer Fakultät und lassen Sie sich den Block dort genehmigen.

 

Dokument zum Download:

13.03.2023: Prüfungsblock Regenerative Energien

 

Hinweis: Mit diesem Dokument bestätigen wir lediglich, dass die aufgeführten Vorlesungen in das Fachgebiet regenerative Energien passen. Es handelt sich nicht um die Genehmigung des Prüfungsblockes. Diese kann ausschließlich das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftsingenieurswesen erteilen.

 

Erbringung von Studienleistungen im Ausland:

Für den Fall, dass Sie eine der oben aufgeführten Vorlesungen / Prüfungen durch eine entsprechende im Ausland ersetzten möchten, setzten Sie sich bitte mit dem jeweiligen Dozenten in Verbindung. Dieser kann die im Ausland abgelegte Prüfungsleistung ggf. anerkennen.

 

_________________________________

1 Studierende im Bachelorstudiengang können diesen Block nicht belegen.

2 Bitte stellen Sie (ggf. durch Gespräche mit den Dozenten) sicher, dass die aufgeführten Vorlesungen angeboten werden und Sie das benötigte Vorwissen zum Verständnis der Vorlesungsinhalte besitzen.

3 Die hier aufgeführten SWS/ECTS entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments. Für den Fall das sich der Vorlesungsumfang ändert, müssen die aufgeführten SWS/ECTS durch die zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen ersetzt werden.